Die Aufgaben der Generalversammlung:
Die Generalversammlung ist zuständig für:
- Satzungsänderungen
- Billigung der Haushaltspläne, der Unternehmensstrategie und der jährlichen Rechnungslegung
- Ernennung und Widerruf der Verwaltungsratsmitglieder
- Freiwillige Auflösung der Vereinigung
- Ausschluss von Mitgliedern
- Bestellung und Abberufung der Kommissare
- Die den Verwaltern und Kommissaren zu erteilende Entlastung
- Alle anderen Entscheidungen, für welche nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung nicht der Verwaltungsrat zuständig ist