Die Aufgaben der Generalversammlung:

 

Die Generalversammlung ist zuständig für:

- Satzungsänderungen

- Billigung der Haushaltspläne, der Unternehmensstrategie und der jährlichen Rechnungslegung

- Ernennung und Widerruf der Verwaltungsratsmitglieder

- Freiwillige Auflösung der Vereinigung

- Ausschluss von Mitgliedern

- Bestellung und Abberufung der Kommissare

- Die den Verwaltern und Kommissaren zu erteilende Entlastung

- Alle anderen Entscheidungen, für welche nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung nicht der Verwaltungsrat zuständig ist