Jedes Wohn- und Pflegezentrum braucht natürlich eine Hausordnung. Sie wird Ihnen eine Reihe von offiziellen Informationen geben, über die Rechte aber auch die Pflichten der Bewohner. Sie also eine nützliche Informationsquelle.
Die folgende Version gilt ab Januar 2026.
1. Leitbild
Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren (WPZS) Katharinenstift, wird von Kathleos, Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, verwaltet und bietet 103 älteren Menschen eine ihrem Alter angepasste Unterkunft und Versorgung sowie eine entsprechende pflegerische und paramedizinische Betreuung. Die VoG Kathleos unterliegt den Bestimmungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Das Katharinenstift, benannt nach dem Namen seiner Stifterin Katharina Rehm, wurde vor über 100 Jahren in Astenet, einem Weiler der Gemeinde Walhorn, erbaut. Mitten in einer schönen Parkanlage gelegen, verbindet das Katharinenstift die Anforderungen eines modernen Wohn- und Pflegezentrums für Senioren mit heimischem Ambiente. Das Katharinenstift liegt ganz in der Nähe vom Dorfkern und ist mit 10km Entfernung zum nächsten Krankenhaus ideal in ruhiger, aber schnell erreichbarer und komfortabler Lage. In nächster Nähe unseres Hauses befindet sich die Gedenkstätte der Catharina von Siena. Außerdem besteht in einer Entfernung von etwa 300 Metern die Möglichkeit einer Busverbindung in Richtung Eupen bzw. Kelmis/ Vaals. Das Haus feierte 2024 sein 135-jähriges Bestehen. Das Haus ist unterteilt in drei Wohnbereiche, die aufgrund baulicher Vorgaben unterschiedlich groß sind. Das Haus verfügt außerdem über eine große Kapelle, eine Cafeteria und einen wunderschönen weitläufigen Park mit Bänken, die zum Ausruhen und Verweilen einladen. Zur Erheiterung und Förderung all unserer Bewohner bieten wir regelmäßige Ausfahrten und Ausflüge sowie verschiedene Animationsangebote an.
Das Haus ist eine Lebens- und Arbeitsgemeinschaft, die besteht aus:
➢Den Bewohnern
➢Den Familien und Angehörigen
➢Den Personalmitgliedern und der Heimleitung
➢Den Ehrenamtlichen der VoG „Mit Dabei“ und all seinen Helfern und Unterstützern
Grundlage unseres Handelns ist das Ziel der Erhaltung der Selbständigkeit, Lebens-zufriedenheit und Selbstbestimmung der BewohnerInnen.
2. Konzept der Pflege und der paramedizinischen Versorgung
Wir passen unsere Pflege- und Betreuungsleistungen an die Individualität, die Bedürfnisse und die Anforderungen unserer BewohnerInnen an, unabhängig von der religiösen, sozialen oder kulturellen Zugehörigkeit.
Um eine ganzheitliche Versorgung zu gewährleisten haben wir für folgende Schwerpunkte eine Referenzperson:
➢Referent für Demenzerkrankungen
➢Referent für die Hygiene
➢Verantwortlicher für Pflege- und Inkontinenzmaterial
➢Referent für Palliativpflege
➢Referent für Ernährung (1 Diätassistent)
Diese einzelnen Personen wurden/ werden speziell geschult/ fortgebildet und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Grundsätze unserer Arbeit
➢Wir gehen auf die Bedürfnisse und Wünsche unserer Heimbewohner ein.
➢Wir arbeiten Hand in Hand, d.h. wir verfolgen das Prinzip der multidisziplinären Pflege.
➢Wir berücksichtigen die Privatsphäre eines jeden Einzelnen und damit verbunden vor allem auch die Würde!
➢Wie orientieren uns nach der Biographie und versuchen so eine ganzheitliche und bewohnerzentrierte Pflege zu gewährleisten.
Zur Erreichung der Qualität der oben genannten Aspekte bieten wir regelmäßige Fort- und Weiterbildungen des Personals an und unterstützen die gute Kommunikation untereinander (Bewohner >< Personal, Personal >< Personal). Hier sind ein gut funktionierendes Beschwerde-management und die Kontrolle aller Arbeitsbereiche unabdingbar. Für alle Mitarbeiter ergibt sich daraus die Verpflichtung ihren Beitrag zu einer gelungenen Integration des Bewohners unter diesen Zielaspekten zu leisten. Im hohen Alter nimmt die Anfälligkeit von Menschen für chronische Erkrankungen und funktionelle Einbußen zu. Die Selbständigkeit ist gefährdet oder eingeschränkt. Selbständigkeit bedeutet „die Fähigkeit des Menschen bei den Aktivitäten des täglichen Lebens von Hilfe weitgehend unabhängig zu sein“.
Unser Pflegekonzept basiert auf dem Modell von Monika Krohwinkel. Sie differenziert in ihrem AEDL –Strukturmodell 13 Aktivitäten des täglichen Lebens:
➢Kommunizieren können
➢Sich bewegen können
➢Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten können
➢Sich pflegen können
➢Essen und Trinken können
➢Ausscheiden können
➢Sich kleiden können➢
Ruhen, schlafen und sich entspannen können
➢Sich beschäftigen lernen und sich entwickeln können
➢Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten können
➢Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen können
➢Soziale Bereiche des Lebens sichern können.
➢Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen können.
Die Basis für die Integration ins WPZS stellt ein gelungener Aufnahmeprozess dar. Der Einzug ins Wohn- und Pflegezentrum für Senioren ist verbunden mit Ängsten und Verlusten von Selbständigkeit, Aufgabe der eigenen Wohnung und des Wohnumfeldes. Der Einzug ins WPZS markiert den Beginn einer neuen Lebensphase. Um den Bewohner integrieren zu können, ist es wichtig, seine bisherige Lebensgeschichte zu kennen. Biographiearbeit bedeutet für uns, den Menschen kennen zu lernen, zu erfahren, was hat diesen Menschen geprägt, wie hat sich dieser Mensch zu dieser Persönlichkeit entwickelt. Ziel des Aufnahmeprozesses ist es, ihn für den Bewohner als eine existenzfördernde Erfahrung zu gestalten (das Leben bewusst wahrnehmen; Aufnahme ins WPZS als Teil des Lebens wahrnehmen). Zur Erreichung dieses Zieles arbeiten alle Bereiche mit. Die Mitarbeiter begleiten, unterstützen und informieren den Bewohner und veranlassen alle erforderlichen Maßnahmen zu seiner Integration.
Zu einer gelungenen Integration des Bewohners gehört auch die Miteinbeziehung seines Umfeldes. Wichtige Elemente unserer Angehörigenarbeit sind:
➢Kontaktpflege: Gespräche mit Angehörigen bei Besuchen, Rücksprache bei Problemen
➢Jedes Quartal finden Versammlungen für Bewohner und ihre Angehörigen (pro Wohnbereich) statt.
➢im Umgang mit dem Bewohner offen sein für seinen Blick auf sein Umfeld
➢Angebote an Angehörige wie Teilnahme an Festen, Möglichkeit unangemeldet am Nachmittagskaffee teilzunehmen oder nach Anmeldung an anderen Mahlzeiten
➢organisatorische Unterstützung durch Angehörige, z. B. bei der Organisation einer Geburtstagsfeier oder eines Ausfluges
Wir betrachten es als wesentliches Ziel der Angehörigenarbeit, dem Bewohner das Gefühl zu vermitteln, dass sein soziales Umfeld (Angehörige und Mitarbeiter) gemeinsam in seinem Interesse handeln. Dieses Wissen ist insbesondere in der letzten Lebensphase von Bedeutung. Es ermöglicht dem Bewohner in einem Gefühl von Geborgenheit Abschied zu nehmen aus dem Leben.
Ergo- und Kinésitherapie
An allen Wochentagen (außer Feiertagen) arbeiten KinésitherapeutInnen und ErgotherapeutInnen im Haus, um unseren Bewohnern die Möglichkeit zu körperlicher Bewegung und geistiger Betätigung zu bieten. Neben Mobilisation nach therapeutischer Anweisung findet auch regelmäßig Gymnastik statt zur Förderung der (selbstständigen) Bewegung. Das Haus ist behindertengerecht umgebaut (Rampen, Handläufer, …) und bietet so die höchstmögliche Bewegungsfreiheit – auch für unsere körperlich eingeschränkten Bewohner.
3. Unsere Freizeitangebote
Wir bieten täglich verschiedene Animationen an, damit die Bewohner zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten entscheiden können. Die Animationen sind für alle Personen mit und ohne Demenz.
Die Bewohner werden täglich informiert:
•schriftlich: durch eine große Informationstafel am Eingang
•mündlich: Wir gehen jeden Tag in den Zimmern die Bewohner informieren und holen sie bei Bedarf ab.
Das Betreuungsangebot im Katharinenstift setzt den Schwerpunkt auf das Wohlbefinden der Bewohner und es trägt zum wesentlichen Erhalt und Förderung der körperlichen, seelischen und geistigen Gesundheit bei. In allen Aktivitäten werden die Bewohner auf unterschiedliche Art und Weise stimuliert und animiert. Je nach Bedürfnis und Fähigkeiten werden die Animationen auch individuell angepasst.
Für die Bewohner mit einer fortgeschrittenen Demenz bieten wir eine basal stimulierende, individuelle Betreuung an (zum Beispiel Komfortbäder).
Die Aktivitäten können ganz unterschiedlich sein: von Gartenarbeit (Bepflanzen von Hochbeeten), Gymnastik, Vorlesen, Bastelaktivitäten (je nach Jahreszeit), Gedächtnistraining, Multimedia (Kino, Musikkonzerte, Wunschkonzerte, usw.), Kegel/Bingonachmittag, gesellige Nachmittage in der Cafeteria bis hin zu hauswirtschaftlichen Aktivitäten (nähen, backen, Wäsche falten, usw.).
Um den Bewohnern ein gewisses Gefühl zu geben, dass sie ihre Autonomie behalten, werden regelmäßig Ausflüge angeboten (zum Beispiel Besuch eines Wochenmarktes).
Seit September 2017 kommen monatlich die Cliniclows Ostbelgien zu Besuch. Der persönliche Kontakt mit den einzelnen Bewohnern ist sehr positiv.
Damit unsere Bewohner ihre Kontakte zu anderen Senioren pflegen können, veranstalten wir gelegentlich einen Austausch mit anderen Wohn- und Pflegezentren für Senioren.
Die Gruppe „Mit dabei“ ist eine VoG von Ehrenamtlichen, die eine Karnevalsfeier, eine Adventsfeier und den Katharinenmarkt organisiert sowie auch an allen Samstag- und Sonntagnachmittagen die Bewohner und ihre Besucher in der Cafeteria bewirtet und auf Wunsch gehbehinderte Bewohner zum monatlichen Gottesdienst in die hauseigene Kapelle begleitet.
Der „Mobile Verkaufswagen“ wird von unserer Animation betreut. Sie „fahren“ jede Woche mit diesem mobilen Verkaufswagen in alle Zimmer und nehmen Bestellungen auf, bzw. verkaufen Süßes, spezielle Toilettenartikel, eingelegtes Obst, Strümpfe, Karten, usw. Auch hier ist es unser Ziel, den Heimbewohnern ein möglichst „normales“ Leben zu bieten, so wie sie es aus früheren Zeiten gewohnt sind.
Die Freizeitgestaltung steht allen Bewohnern frei. Das Animationsprogramm wird durch die Bewohner festgelegt im Rahmen einer monatlichen Versammlung.
Außerdem legen wir großen Wert auf die Bindung an das Dorf Astenet und dessen Einwohner, so z.B. durch:
➢Die Verbindung mit den Einwohnern des Dorfes durch die Kirmes, die Messe usw.
➢Regelmäßige Einladungen zu Veranstaltungen in unserem Haus (Theater- oder Musikveranstaltungen o.ä.)
➢Intergenerationelle Förderung durch Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendgruppen
➢Die Organisation von Festen und Feiern
4. Hausordnung
Die Hausordnung definiert die Rahmenbedingungen, deren Ziel es ist, jedem Bewohner die bestmögliche Betreuung sowie das Wohlfühlen im Katharinenstift Astenet anzubieten, dies unter Berücksichtigung der größtmöglichen Freiheit, die mit den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens und dem Gesundheitszustand des Bewohners vereinbart ist. Jedem Bewohner ist somit die Freiheit der weltanschaulichen, politischen und religiösen Meinungsäußerung garantiert.
Der Verwaltungsrat der Kathleos VoG ist generell für die Führung des Katharinenstiftes verantwortlich. Er hat die tägliche Führung des Katharinenstiftes der Heimleitung übertragen. Die Heimleitung hat ihre Arbeit vor dem Verwaltungsrat zu verantworten, dessen Ansprechpartner das delegierte Mitglied des Verwaltungsrates ist.
In Zusammenarbeit mit den Teamleitern sorgt die Heimleitung dafür, dass die Bewohner die bestmögliche Versorgung erhalten und im Hause eine heimische Atmosphäre, aber auch Ordnung finden. Die Heimleiterin und/oder die Teamleiter stehen von montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr und auf Terminabsprache für ein Gespräch mit den Bewohnern oder ihren Angehörigen zur Verfügung.
Die Angaben zur Heimleitung und zu den Teamleitern befinden sich im Anhang zu dieser Hausordnung.
Einzugsbedingungen
Das Katharinenstift nimmt Senioren mit und ohne Unterstützungsbedarf auf, die pflegebedürftig und nicht mehr in der Lage sind, allein oder in ihrer Familie zu leben.
Bevor der Senior einzieht gibt es ein Gespräch mit ihm, der Bewohnerbeauftragten, den Angehörigen oder/und einer Bezugsperson. Jeder Bewohner, der einzieht muss eine Unterstützungskategorie von der Dienstelle für selbstbestimmtes Leben erhalten haben. Das Zimmer kann vorher besichtigt werden. Jeder Bewohner muss das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben. Es kann in Ausnahmefällen eine Sondergenehmigung für jüngere Menschen beim zuständigen Minister der Deutschsprachigen Gemeinschaft angefragt werden.Das Katharinenstift stellt jedem Bewohner ein bestimmtes Zimmer mit dem nötigen Lebensraum zur Verfügung, welches den Vorgaben der Deutschsprachigen Gemeinschaft entspricht. Falls gewünscht darf der Bewohner zu einem späteren Zeitpunkt ein anderes Zimmer fragen; grundsätzlich wird ein Wechsel in ein anderes Zimmer einmal zugestanden.
Das Katharinenstift stellt ein Pflegebett zur Verfügung, außerdem einen Kleiderschrank, einen Tisch, einen Stuhl, einen Nachttisch mit Schublade und einen Sessel. Der Bewohner kann jedoch sein Zimmer mit eigenen Möbeln ausstatten, und sich dadurch ein individuelles Zuhause schaffen. Dabei hat die Heimleitung das Recht, Möbelstücke, die nicht den Hygiene- und/oder Sicherheitsvorschriften entsprechen, oder aber die Pflege und Betreuung behindern, zu verweigern.
Jeder Heimbewohner verfügt über eine Notschelle und kann Tag und Nacht Hilfe erbitten.
Das Anbringen einer Außenantenne zum Radio- und Fernsehempfang ist untersagt, ein Anschluss ist in jedem Zimmer kostenfrei vorhanden.
Auf Anfrage bei der Heimleitung kann jeder Heimbewohner gegen Unterschrift einen Zimmerbadge erhalten. Sollte die Aushändigung eines Zimmerbadges aus Sicherheitsgründen oder medizinischen Gründen nicht möglich sein, wird dies im Pflegedossier vermerkt. Sollte der Bewohner seinen Badge verlieren/verlegen, wird auf eigene Kosten (Rechnung Ende des Monats) ein neuer Badge angefertigt.
Mahlzeiten
Die Mahlzeiten werden frisch im Katharinenstift zubereitet und zu folgenden Zeiten verteilt:
Frühstück ab 08.30 Uhr
Mittagessen ab 12.00 Uhr
Abendessen ab 17.30 Uhr
Ihrem Wunsch entsprechend nehmen die Heimbewohner ihre Mahlzeiten in ihrem Zimmer oder in den Gemeinschaftsräumen ein.
Zwischenmahlzeiten werden auf Wunsch des Heimbewohners bzw. je nach ärztlicher Diagnose angeboten, diätetische Mahlzeiten entsprechend seines Gesundheitszustandes zur Verfügung gestellt. Die Angaben dazu werden in der Pflegeakte vermerkt.
Sonden-Nahrung wird nach Bedarf angeboten/ verabreicht, sowie Nahrungsergänzungsmittel, die vom Arzt verordnet werden.
Der Menüplan sowie der Plan der Zwischenmahlzeiten der Woche hängen auf den Anschlagtafeln der Wohnbereiche aus.
•Alkoholische Getränke können maßvoll genossen werden.
•Leicht verderbliche Speisen dürfen nicht im Zimmer aufbewahrt werden.
•Speisereste dürfen nicht aus dem Fenster geworfen werden.
Externe Dienstleistungen
Bei den externen Dienstleistungen gilt die freie Wahl des Bewohners (mit Ausnahme der Apotheke und der Wäscherei, wo es nur einen Anbieter gibt). Für alle externen Dienstleistungen verpflichtet sich das WPZS, die Kosten ohne Mehrkosten an den Bewohner weiter zu berechnen.
Sollte der Bewohner mit dem/den ausgewählten Anbieter (n) nicht einverstanden sein, muss er sich selber um diese Dienstleistung kümmern.
Für jeden Bewohner wird über die externen Dienstleistungen ein schriftlicher Nachweis geführt.
Das Berufsgeheimnis wird gewahrt.
Rechte und Pflichten des Bewohners
Soweit nicht anders vom Arzt angeordnet steht es jedem Heimbewohner frei, tagsüber im Haus aus- und einzugehen. In Alltagssituationen wird auf die Sicherheit des Bewohners bei seinem Wunsch nach Bewegung geachtet. Maßnahmen zur Einschränkung seines Bewegungsspielraumes werden nur in Betracht gezogen, wenn der Schutz des Bewohners oder Anderer dies erfordert. Diese Maßnahme wird nur vollzogen, nach Besprechung im multidisziplinären Team und mit dem Hausarzt und nachdem mögliche Alternativen versucht und die Angehörigen informiert wurden. Damit die Heimleitung ihrer Aufsichtspflicht nachkommen kann, muss der Heimbewohner oder sein benannter Vertreter frühzeitig mitteilen, wenn er wünscht zu später Stunde heim zu kommen oder außerhalb des Hauses zu speisen oder zu übernachten.
Bei Verdacht ansteckender Krankheit, werden Maßnahmen getroffen. Der Bewohner muss sich in Quarantäne begeben. Die Freiheit tagsüber im Haus aus- und einzugehen ist dann zeitlich verweigert.
Jeder Bewohner hat das Recht tagsüber ungehindert zwischen 08.00 Uhr und 21.00 Uhr besucht zu werden. Ausnahmen hierzu können von der Heimleitung zugestanden werden, falls der Gesundheitszustand des Bewohners oder besondere Umstände dies erfordern.
Der Bewohner ist gebeten, die Mitbewohner nicht durch zu lautes Radio und Fernsehen oder durch Instrumente zu stören. Die Ruhezeiten von 12.00 bis 14.00 Uhr sowie nach 21.00 Uhr sollen dabei besonders berücksichtigt werden. Alle schriftlichen Informationsunterlagen liegen in deutscher Sprache vor.
Jeder Bewohner hat das Recht, Angebote und Begleitung in deutscher Sprache zu erhalten.
Kosten und Verwaltung
Die Höhe des Tagessatzes legt der Verwaltungsrat entsprechend den Richtlinien des ministeriellen Erlasses zur Festlegung von Sonderbestimmungen in Sachen Preise für den Sektor der Aufnahmeeinrichtungen für Senioren (vom 12.08.2005) fest. Der am Aufnahmetag gültige Preis ist im Heimvertag festgehalten.
Die Heimleitung bzw. die Bewohnerbeauftragte sorgt für die Anlage einer persönlichen (administrativen) Bewohnerakte mit folgenden Angaben:
•Die vollständige Identität des Bewohners
•Name, Anschrift und Rufnummer des Stellvertreters und / oder des Bevollmächtigten bzw. jener Person, die beim Einzug als Ansprechpartner benannt wurde und in besonderen Fällen oder im Notfall zu benachrichtigen ist,
•Die zugewiesene Unterstützungskategorie der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben.
•Die Religion und/oder philosophische Auffassung , falls dies vom Bewohner gewünscht wird
•Angaben über die Zahlungsweise der Pflegekosten (durch die Person selbst oder durch seinen Stellvertreter , ggf. durch das ÖSHZ)
•Bezeichnung und Sitz der Krankenkasse, Kategorie, Mitgliedsnummer.
•Name, Anschrift und Telefonnummer des Hausarztes,
•Verzeichnis der eventuell mitgebrachten Möbelstücke und sonstiger Gegenstände. (Inventarliste)
Die VoG Kathleos verarbeitet die personenbezogenen Daten im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 2016/679 vom 27-04-2016 und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen.
Demnach verpflichtet das Haus sich, die administrativen Daten des Bewohners nur für Verwaltungsformalitäten zu benutzen. Die medizinischen und pflegerischen Daten sind dem Berufsgeheimnis der Ärzte, Pfleger und Paramediziner unterworfen; für deren Konsultierung ist das Gesetz über die Patientenrechte einzuhalten.
Die Bewohner erhalten das Recht auf Auskunft über ihre Daten und wofür die Daten verwendet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung ihrer Daten ist die Heimleitung. Die Bewohner können sich an den Datenschutzbeauftragten von Kathleos (siehe Anhang) wenden, wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten haben.
Falls ein Bewohner aus Gesundheitsgründen die Verantwortung seiner Einnahmen und Ausgaben nicht mehr selbst wahrnehmen kann und noch kein gesetzlicher Vertreter bezeichnet ist, wird ein Antrag zur Benennung eines Vermögensverwalters beim Friedensgericht gestellt.
Sicherheit und Zustand des Zimmers
Um jede Gefahrenquelle zu vermeiden bzw. Reparaturen rechtzeitig ausführen zu können, ist jeder Heimbewohner bzw. sein bezeichneter Vertreter gebeten, folgendes zu beachten:
1.Elektrische Geräte – Kontrolle und Genehmigung:
oJedes persönliche elektrische Gerät, das Sie in Ihrem Zimmer verwenden möchten, muss zwingend zuvor von der Wartungsabteilung der Einrichtung überprüft, getestet und genehmigt werden. Kein Gerät darf ohne diese formelle Genehmigung angeschlossen oder verwendet werden. Die Wartung stellt die Konformität und den ordnungsgemäßen Zustand des Geräts sicher.
oElektrische Geräte wie Radios usw. dürfen nur nach vorheriger Kontrolle durch den Hausmeister gebraucht werden.
oWir bitten Sie, die Heimleitung auf beschädigte Kabel und Steckdosen hinzuweisen.
2.CE-Zertifizierung erforderlich: Alle in die Einrichtung eingebrachten elektrischen Geräte müssen die CE-Kennzeichnung tragen, die ihre Konformität mit den strengen europäischen Sicherheitsnormen bestätigt. Nicht CE-zertifizierte Geräte oder solche, deren Zertifizierung nicht klar erkennbar ist, werden abgelehnt.
3.Mehrfachsteckdosen, Verlängerungskabel und Überlastung der Steckdosen:
oMehrfachsteckdosen ohne Kabel (direkt einsteckbare Blöcke) sind strengstens verboten.
oDie Verwendung von Verlängerungskabeln oder Mehrfachsteckdosen mit Kabel unterliegt der Genehmigung durch die Wartung. Sie werden nur zugelassen, wenn sie als absolut notwendig erachtet werden und kein Risiko einer Überlastung oder Beeinträchtigung darstellen. Es ist strengstens verboten, eine Mehrfachsteckdose in eine andere Mehrfachsteckdose zu stecken ("Reihenschaltung von Mehrfachsteckdosen").
4.Absolutes Verbot von Geräten mit hohem Wärmerisiko: Aus zwingenden Gründen des Brandschutzes und des Risikos schwerer Verbrennungen sind Geräte, die intensive Hitze erzeugen, in den Zimmern strengstens verboten. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
oHeizkissen oder elektrische Wärmflaschen
oHeizwiderstände für Wasser (Tauchsieder, Tassenwärmer)
oElektrische Zusatzheizgeräte
oMikrowellenherde
oTragbare Öfen
oKochplatten
oVerschiedene Kochgeräte
oTragbare Wäschetrockner
oElektrische Heizdecken
oUm Feuergefahr zu vermeiden, darf niemand im Bett rauchen bzw. Kerzen anzünden oder elektrische Haushalts- und Heizgeräte benutzen.
Bestimmte kleine Haushaltsgeräte, wie elektrische Wasserkocher mit Abschaltautomatik, Toaster und Einzelkaffeemaschinen, können unter folgenden Bedingungen zugelassen werden:
•Verpflichtende gemeinsame Genehmigung: Ihre Verwendung muss ausdrücklich von der Wartungsabteilung UND dem Teamleiter Ihrer Einheit nach Überprüfung des Geräts genehmigt werden.
•Verantwortungsvolle Nutzung: Diese Geräte müssen äußerst sorgfältig verwendet werden, indem die Anweisungen des Herstellers strikt befolgt werden, und immer unter Aufsicht des Bewohners oder des Personals, falls erforderlich. Sie dürfen während des Betriebs niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
•Sicherer Standort: Sie müssen auf einer stabilen, nicht brennbaren Oberfläche platziert werden, fernab von Vorhängen oder anderen brennbaren Materialien.
Bauliche Veränderungen jeglicher Art sind verboten. Darunter versteht sich auch das Anbringen gleichwelcher Gegenstände, die eine feste Verbindung mittels Bohren, Schrauben, usw. erforderlich machen. Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Heimleitung kann unter Umständen eine Ausnahme genehmigt werden.
Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen
•Regelmäßige Kontrollen durch den Präventionsberater: Der Präventionsberater wird alle drei Monate einen Rundgang durch die Zimmer durchführen. Im Rahmen dieser Kontrollen ist er berechtigt, jedes nicht konforme Gerät aus dem Zimmer zu entfernen.
•Rückholung nicht konformer Geräte: Nicht konforme Geräte, die vom Präventionsberater entfernt wurden, müssen von der Familie abgeholt werden.
•Maßnahmen bei Verschlechterung des Bewohnerzustandes: Es ist unerlässlich zu verstehen, dass die Erlaubnis zur Verwendung dieser Geräte direkt mit der Fähigkeit des Bewohners zusammenhängt, diese sicher zu handhaben. Sollte sich der Gesundheitszustand, das Maß der Selbstständigkeit oder die kognitiven Fähigkeiten eines Bewohners so weit verschlechtern, dass eine Gefahr für sich selbst oder andere durch die Nutzung eines elektrischen Geräts entsteht, kann dieses Gerät vom Personal im primären Interesse der Sicherheit des Bewohners und der gesamten Einrichtung aus dem Zimmer entfernt werden. Diese Maßnahme wird in Absprache mit dem Pflegeteam und der Direktion getroffen.
Wir danken Ihnen für Ihre unerlässliche Zusammenarbeit, um die Sicherheit und das Wohlbefinden Aller in unserer Einrichtung zu gewährleisten. Zögern Sie nicht, das Personal Ihrer Etage oder die Wartungsabteilung zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder ein Gerät überprüfen lassen möchten.
Haustiere sind verboten.
Für materielle Schäden, die nicht der normalen Abnutzung entsprechen und die durch den Bewohner verursacht wurden aufgrund einer nicht sachgerechten Nutzung und Rechnung tragend mit seinem Gesundheitszustand, hat die Heimleitung das Recht, Schadenersatz vom Heimbewohner zu verlangen.
Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt.
Beschwerdemanagement
Die Bewohner bilden mit der Heimleitung und dem Personal des Hauses eine große Hausgemeinschaft, die getragen werden soll von gegenseitigem Vertrauen, von Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, namentlich hinsichtlich der religiösen, weltanschaulichen, politischen und sprachlichen Einstellung eines Jeden.
Wünsche, Vorschläge, Beschwerden und dergleichen werden den Teamleitern mündlich oder schriftlich vorgetragen und ggf. der Heimleitung weitergeleitet.
Der Erhalt von schriftlichen Beschwerden wird durch eine Empfangsbestätigung innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Beschwerdeschreibens beantwortet. Falls zum Zeitpunkt der Beantwortung eine Stellungnahme der Teamleiter bzw. der Heimleitung zu der schriftlichen Beschwerde noch nicht möglich ist, wird in der Empfangsbestätigung der schnellmöglichste Termin verbindlich festgehalten, an dem die Stellungnahme der Heimleitung schriftlich erfolgt.
Unstimmigkeiten, die mit der Heimleitung nicht geklärt werden können, können beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Fachbereich Gesundheit und Senioren, Gospertstraße 1, 4700 Eupen, vorgebracht werden.
Sollte nach Erschöpfen dieser Maßnahmen noch immer kein Einvernehmen erreicht worden sein, informiert das WPZS den Bewohner oder seine Bezugsperson über die Möglichkeit, sich an die Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu wenden.
Außerdem wird der Bewohnerrat mindestens 1x pro Quartal befragt (mündlich oder schriftlich). Der entsprechende Versammlungsbericht liegt spätestens 14 Tage später zur Einsicht vor.
Die vorliegende Hausordnung ersetzt alle vorherigen Ausgaben.
Anlage zur Hausordnung:
Angaben zur Heimleitung und zu den Wohnbereichsleitern:
Heimleiterin: Nadja Brockhans
Tel.: 087/639 394
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bewohnerbeauftragte: Frau Jeannine Fassbender
Tel.: 087/639 393
E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Teamleiter Parterre : Frau Sanny Taeter
Tel. : 087/639 390
E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Teamleiter 1. Etage : Frau Béatrice Bastin
Tel.: 087/639 391
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Teamleiter 2. Etage: Herr Jan Kaivers
Tel.: 087/639 392
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Teamleiter Küche: Frau Chantal Hoss
Tel.: 087/639 395
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Datenschutzbeauftragter Herr Aziz Elbouyousfi
Tel.: 087/789893
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