Aufgabe des Verwaltungsrats

 

Der Verwaltungsrat hat die weitreichendsten Befugnisse für die Verwaltung und die Geschäftsführung.

Alles, was nicht ausdrücklich durch ein Gesetz, ein Dekret oder ein Statut der Generalversammlung unterliegt, ist Kompetenz des Verwaltungsrats.

Er kann unter eigener Verantwortung gewisse seiner Gewalten, die er selbst bestimmt, Verwaltungsorganen übertragen.